Visainformationen
Visa werden in Deutschland bei der thailändischen Botschaft bzw. den thailändischen Konsulaten ausgestellt. Adressen und Telefonnummern finden Sie am Ende dieser Seite. Die nachfolgenden Auskünfte stammen von thailändischen Botschaften und Konsulaten in Deutschland, Österreich und der Schweiz mit Stand vom Februar 20, 2010.
Ohne Visum
Ein Aufenthalt in Thailand für Touristen ist bis zu 30 Tagen ohne Visum möglich. Voraussetzung hierfür ist jedoch ein Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten am Tag der Einreise sowie ein bestätigtes Weiter- oder Rückflugticket. Inhaber eines Stand-by Tickets sind immer visumpflichtig. Ein Kinderausweis wird in Thailand nicht akzeptiert. Kinder müssen einen eigenen Reisepass besitzen.
Touristenvisum
Mit einem Touristenvisum kann man sich ab Einreisedatum maximal 60 Tage pro Einreise in Thailand aufhalten, maximal 3 Einreisen sind möglich. Das Touristenvisum ist bei einer Einreise Max. 90 Tage ab Ausstellungstag bis zur Einreise gültig, bei 2 oder 3 Einreisen Max. 180 Tage für alle Einreisen.
Das Touristenvisum kostet € 30,- pro Einreise. Einzureichen sind:
- Ein Reisepass mit einer Mindestgültigkeit von 6 Monaten am Tag der Einreise (ein Kinderausweis wird in Thailand nicht akzeptiert. Kinder müssen einen eigenen Reisepass besitzen.)
- Ein ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Ein Original-Passfoto
- Die Visagebühren in bar
- Bei Einsendungen mit der Post ein als Einschreiben frankierter Rückumschlag
Non-Immigrant-Visum
Mit einem Non-Immigrant-Visum kann man sich ab Einreisedatum maximal 90 Tage pro Einreise in Thailand aufhalten, Mehrfacheinreisen sind möglich. Das Non-Immigrant-Visum ist bei einer Einreise Max. 90 Tage ab Ausstellungstag bis zur Einreise gültig, bei Mehrfacheinreisen Max. 365 Tage für alle Einreisen.
Das Non-Immigrant-Visum kostet € 50,- für eine Einreise und € 120,- für Mehrfacheinreisen.
Über die Anforderungen für ein Touristenvisum hinaus, muss man für ein Non-Immigrant-Visum der Kategorie O nachweisen, dass man:
- Eine enge familiäre Bindung an Thailand hat (Ehe mit einem/einer thailändischen Staatsangehörigen oder in Thailand lebende Kinder).
- Eine finanzielle Bindung an Thailand in Form des in Thailand befindlichen Eigentums in Höhe von 3.0 Mio. Baht hat, wobei der Wert der Immobilie mitzählt und der Rest in Form von Festgeldkontoguthaben auf den eigenen Namen belegt wird.
- 55 Jahre alt ist und über ein regelmäßiges monatliches Einkommen von mindestens € 800,-- verfügt. Dieses Einkommen darf nicht aus einer Erwerbstätigkeit stammen. Anerkannt werden Altersrenten, Betriebsrenten, Renten aus Lebensversicherungen und Mieteinnahmen. Vorzulegen sind jeweils Nachweise der letzten 3 Monate, die man sich bei der Botschaft seines Landes in Thailand bestätigen lassen muss.
Thailändische Botschaften und Konsulate
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Thailändische Botschaft Lepsiusstr. 64-66 12163 Berlin ![]() ![]() |
Thailändisches Generalkonsulat Kennedyallee 109 60596 Frankfurt a. Main ![]() |
Thailändisches Honorargeneralkonsulat An der Alster 85 20099 Hamburg ![]() |
Thailändisches Honorargeneralkonsulat Friedrichstr. 29 01067 Dresden ![]() |
Thailändisches Honorargeneralkonsulat Prinzenstr. 13 80639 München ![]() |
Thailändisches Honorarkonsulat Christophstr. 18 45130 Essen ![]() |
Thailändisches Honorarkonsulat Pforzheimer Straße 381 70499 Stuttgart ![]() |
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Thailändisches Generalkonsulat Löwenstrasse 42 8001 Zürich ![]() ![]() ![]() |
Thailändisches Konsulat Kirchstrasse 56 3095 Liebefeld/Bern ![]() ![]() |
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Thailändisches Konsulat Koch-Sternfeld-Gasse 7 5020 Salzburg ![]() ![]() ![]() ![]() |